SICHERHEITSTECHNIK
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Arbeitssicherheit

Laut Angaben des statistischen Bundesamts ereignen sich in Deutschland pro Jahr seit 2012 etwa 900.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle. Zwar ist der Trend schon seit Jahren rückläufig (im Jahr 2000 waren es noch rund 1.4 Millionen offiziell registrierte Arbeitsunfälle), trotzdem ist die Zahl von fast einer Million immer noch erschreckend hoch, besonders wenn man bedenkt, wie viel menschliches Leid und volkswirtschaftlicher Schaden sich hinter jedem Unfall verbergen. Die Zahlen belegen, dass das Thema Arbeitssicherheit auch heute noch aktuell ist.

Was ist Arbeitssicherheit?

In der Praxis werden die Begriffe Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit oft im selben Sinn verwendet, obwohl es sich dabei um unterschiedliche Bereiche handelt. Mit Arbeitssicherheit bezeichnet man alle Maßnahmen, die dem Zweck dienen, dass die Beschäftigten ihre Tätigkeit ohne Gefährdung ihrer Gesundheit verrichten können. Das Ziel der Arbeitssicherheit ist es, Schäden und Verletzungen infolge von Unfällen und/oder Berufskrankheiten zu vermeiden. Laut Definition ist der Bereich Arbeitssicherheit Bestandteil des Arbeitsschutzes. Letzter soll die Beschäftigten nicht nur vor arbeitsbedingten Gefahren, wie bei der Arbeitssicherheit, sondern darüber hinaus auch vor schädlichen Belastungen schützen. Dazu gehören zum Beispiel auch Regelungen der höchstzulässigen Arbeitszeit und andere.

Welches Ziel hat die Arbeitssicherheit?

Ihr Ziel besteht darin, gesundheitliche Schäden, die durch eine gewerbliche Tätigkeit entstehen können, zu vermeiden. Dazu werden Arbeitsprozesse und Arbeitsmittel so gestaltet, dass das Risiko einer Gefährdung so gering wie möglich gehalten wird. Dazu gehören zum Beispiel Lichtschranken, Notaus-Schalter, Sensoren, Schutzgitter und ähnliche Einrichtungen. Technologisch bedingt ist es nicht immer möglich, durch solche Maßnahmen die Arbeitssicherheit zu gewährleisten. Deswegen ist in vielen Fällen das Tragen von PSA (persönlicher Schutzausrüstung) vorgeschrieben. Dazu gehören beispielsweise Sicherheitsschuhe, Schutzhelme, Schutzbrillen, Gehörschutz und ähnliches.

Wer ist für Arbeitssicherheit verantwortlich und wie wird sie in der Praxis durchgesetzt?

Die Hauptverantwortung für die Arbeitssicherheit liegt beim Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer hat aber ebenfalls eine Mitwirkungspflicht und kann die Durchsetzung der Arbeitssicherheit nicht allein überlassen. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Arbeitssicherheit sind im Arbeitssicherherheitsgesetz (ASiG) festgehalten. Dem Gesetz zufolge hat der Arbeitgeber alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, um eine gesundheitliche Gefährdung seiner Beschäftigten so gering wie möglich zu halten. Dazu muss der Arbeitgeber Sicherheitsingenieure oder -beauftragte, Betriebsärzte und andere qualifizierte Fachleute mit der Durchsetzung der Arbeitssicherheit im Unternehmen beauftragen. Obwohl diese Personen eigenverantwortlich handeln, entlässt ihre Beschäftigung den Arbeitgeber nicht aus der Verantwortung. Die Bestimmungen des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit stellen den gesetzlich festgelegten Mindeststandard dar, dessen Einhaltung verbindlich ist und die nicht durch Sonderregelungen oder betriebliche Vereinbarungen außer Kraft gesetzt werden können. Die Einhaltung der Bestimmungen wird sowohl durch die der Bundesregierung unterstellten Gewerbeaufsichtsämter als auch durch die zuständigen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, die Träger der DGUV (Deutsche gesetzliche Unfallversicherung), überwacht. Die von diesen Trägern erlassenen Unfallverhütungsvorschriften stellen geltendes Recht dar. Wesentlicher Bestandteil der Durchsetzung der Bestimmungen der Arbeitssicherheit sind Unterweisungen der Arbeitgeber, die in angemessener Form und regelmäßigen Abständen erfolgen müssen. In letzter Zeit werden die Aspekte der Arbeitssicherheit immer mehr im Zusammenhang mit anderen Bereichen wie Umweltschutz, Qualitätsmanagement und Arbeitsschutz gesehen und eine holistische Betrachtungsweise der Aspekte der Arbeitssicherheit gewinnt an Bedeutung. Zur selben Zeit verlagert sich der Schwerpunkt der Arbeitssicherheit immer mehr auf die Verhinderung (Prävention) von gesundheitlichen Schäden.

Pflicht zur Eigenverantwortung

Dass der Arbeitgeber vom Gesetzgeber auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit in die Pflicht genommen wird, entbindet den Arbeitnehmer nicht davon, seinerseits die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Insbesondere zählen dazu das Tragen von PSA, wenn sie für die jeweilige Tätigkeit vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind, aber auch die Pflicht, nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen zur Arbeit zu erscheinen oder sie während der Arbeitszeit zu konsumieren. Zur Eigenverantwortung gehört auch, keine Sicherheits- oder Schutzvorrichtungen außer Betrieb zu nehmen oder mit Arbeitsmitteln zu arbeiten, an denen diese Einrichtungen nicht funktionieren oder überbrückt worden sind. Zum Bereich der Eigenverantwortung gehört auch, keine Werkzeuge oder Maschinen zu  bedienen, an denen der Arbeitnehmer nicht eingewiesen ist oder für die er keine Berechtigung besitzt.

Die Einhaltung der Bestimmungen der Arbeitssicherheit liegt sowohl im Interesse des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers. Die Bestrebungen können nur dann Erfolg haben, wenn alle Beteiligten, der Gesetzgeber, die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer, kooperieren. Arbeitssicherheit geht alle an.

Die Leistungen der THURM SICHERHEITSTECHNIK entsprechend ASiG/ BGV A2

  • Aufbau der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation
  • Durchführung von regelmäßigen Betriebsbegehungen
  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen
  • Unterstützung bei der Planung und Ausführung von Betriebsanlagen und sozialen sowie sanitären Einrichtungen
  • Beratung hinsichtlich Arbeitsphysiologie, -psychologie, -hygiene, -medizin und Ergonomie
  • Beratung hinsichtlich Eingliederung Behinderter und Wiedereingliederung Genesener in den Arbeitsprozess
  • Beratung bei der Arbeitsorganisation und Schichtdienstgestaltung
  • Vorbereitung und Teilnahme an ASA-Sitzungen
  • Mitarbeit in der Hygiene- und Beschaffungskommission
  • Koordination von Sucht-Arbeitsgruppen
  • Aufnahme von Gefährdungsschwerpunkten bezüglich der Unfallhäufigkeit
  • Aufnahme überwachungspflichtiger Anlagen
  • Überprüfung der Brandschutzmaßnahmen
  • Beratung hinsichtlich gefährlicher Arbeitsstoffe
  • Lärmquellenerfassung
  • Informationsveranstaltungen und Schulungen
  • Unterweisung der Beschäftigten
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